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Häufig gestellte Fragen zur Forschungszulage

Häufig gestellte Fragen zur Forschungszulage

Haben Sie Fragen zur Forschungszulage? Werfen Sie einen Blick auf die häufig gestellten Fragen unten. Wahrscheinlich finden Sie hier bereits Ihre Antwort. Und wenn nicht? Wenden Sie sich an einen unserer Spezialist*innen und wir helfen Ihnen gerne weiter!

Wir entwickeln ein neues Produkt, aber die Projektrisiken hängen hauptsächlich davon ab, wie der Markt auf das Produkt reagiert. Zählen diese Risiken zur Erlangung eines Projektzertifikats?

Marktforschung und -analyse gehören nicht zu den geförderten Aktivitäten der Forschungszulage. Technische Risiken oder Risiken, die direkt mit Unsicherheiten bei Entwicklungs- und Forschungsaktivitäten zusammenhängen, sind eine Voraussetzung für die Förderung durch die Forschungszulage. Finanzielle Risiken sind daher nicht in den geforderten Risiken für diese Förderung enthalten.

Das Entwicklungsprojekt wird mit einem anderen Unternehmen durchgeführt. Wer kann einen Antrag auf Forschungszulage stellen?

Die Forschungszulage unterscheidet zwischen drei Arten von Projekten:

• Völlig eigenständige Projekte: Der Antragsteller betreut das Projekt und führt es eigenständig durch.

• Verbundprojekte: Mehrere Unternehmen arbeiten gemeinsam an einem Entwicklungsprojekt. Jedes Unternehmen übernimmt die Verantwortung für die inhaltlichen/technischen Aspekte und das finanzielle Risiko für seine eigenen Aktivitäten. Bei einem Kooperationsprojekt kann jeder Partner (der in Deutschland Steuern zahlt) die Forschungszulage beantragen. In dem Antrag geben Sie an, mit wem Sie das Kooperationsprojekt durchführen und welche Tätigkeiten jeder Partner übernimmt oder übernommen hat. Es ist daher ratsam, den Antrag im Vorfeld mit den Projektpartnern zu besprechen.

• Auftragsforschung: Ein Unternehmen beauftragt ein anderes Unternehmen mit der (teilweisen) Durchführung eines Entwicklungsprojekts. In diesem Fall liegt das Management des Projekts, der Idee, der finanziellen Risiken und des geistigen Eigentums beim Auftraggeber. Unter diesen Umständen stellt der Auftraggeber einen Antrag auf Forschungszulage. Dieser Auftraggeber kann über die Forschungszulage 15 % der Kosten der Auftragsforschung erstattet bekommen. Gut zu wissen: Kosten, die dem Auftragnehmer (mit Sitz in der EU oder im EWR) entstehen, sind für die Forschungszulage förderfähig.

Es hängt also, wie oben beschrieben, von der Art des Projekts ab, wer eine Forschungszulage beantragen kann. Darüber hinaus kann ein Projekt auch zwischen zwei Projekttypen liegen. Vor allem bei der Auftragsforschung kann dies vorkommen. Um zu klären, um welche Art von Projekt es sich handelt, können Sie folgende Fragen stellen: Wer trägt die finanziellen Risiken der Durchführung des Projekts? Wer bestimmt die inhaltliche Ausrichtung des Projekts? Wer behält am Ende des Projekts die Rechte?

Wir haben eine Projektbescheinigung von der Zertifizierungsstelle für Forschungsbeihilfen erhalten. Wann werden wir die Steuervergünstigung erhalten?

Herzlichen Glückwunsch! Die größte Hürde ist genommen. Es ist zu beachten, dass eine Projektbescheinigung unabhängig davon ausgestellt werden kann, ob das Projekt in der Vergangenheit oder in der Zukunft liegt (oder noch läuft). Es können jedoch nur Kosten aus früheren Betriebsjahren erstattet werden. Für zukünftige Kosten gibt es keine Erstattung. Der Antrag auf Forschungsfreibetrag kann daher jährlich für ein zertifiziertes Projekt beim zuständigen Finanzamt eingereicht werden. Der errechnete Zuschuss wird dann mit der nächsten Steuererklärung verrechnet. Wurde die Steuererklärung für das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr bereits abgegeben? Dann wird der Zuschuss mit der Steuererklärung des Folgejahres verrechnet.

Der Forschungsfreibetrag wird als Steuervergünstigung gezahlt. Was passiert, wenn der Vorteil unsere Körperschaftssteuer übersteigt?

In diesem Fall wird die Differenz vom zuständigen Finanzamt gezahlt. Das bedeutet, dass der Forschungsfreibetrag keine Nachteile mit sich bringt, wenn Sie relativ niedrige Steuern zahlen.

Wir haben bereits andere staatliche Mittel für unser Entwicklungsprojekt erhalten oder werden sie möglicherweise erhalten. Kann dasselbe Projekt noch durch den Forschungszuschuss finanziert werden?

Kosten, die zur Berechnung anderer staatlicher Fördermittel herangezogen wurden, können nicht durch den Forschungszuschuss refinanziert werden. Dies bedeutet jedoch nicht, dass der Forschungszuschuss nicht mit anderen Fördermitteln kombiniert werden kann.

Stellen wir uns das folgende Szenario vor: Ein Unternehmen hat ein Entwicklungsprojekt mit Gesamtpersonalkosten in Höhe von 1.000.000 € durchgeführt und dafür erfolgreich eine Förderung beantragt. Die Förderung beträgt 50 % der beantragten Kosten, maximal jedoch 300.000 €. Das Unternehmen hat also Kosten in Höhe von 600.000 € eingereicht, um die maximale Förderung von 300.000 € zu erhalten. Welche Kosten kann das Unternehmen noch durch das Forschungsstipendium finanziert bekommen? Richtig sind die 400.000 € (1.000.000 € - 600.000 €) an Personalkosten, die bei der Berechnung der anderen Fördermittel nicht als Kosten erscheinen. Mit dem Forschungszuschuss erhält das Unternehmen 25 % der 400.000 € als Steuervorteil: 100.000 €. Es ist wichtig zu beachten, dass die Kombination mit dem Forschungszuschuss nur möglich ist, wenn sie nicht durch die Bedingungen und Regeln der anderen verwendeten Zuschüsse ausgeschlossen ist.

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