Wie viel von den F&E-Kosten können Sie über die Forschungszulage zurückerhalten?
Der Fördersatz der Forschungszulage beträgt bis zum 27.03.2024 25 % der eigenen F&E- Personalkosten und 15 % der externen Kosten. Der förderfähige Gesamtbetrag beläuft sich auf 4 Millionen € pro Jahr. Ihr Forschungszulage-Vorteil kann also bis zu 1 Million € pro Jahr betragen.
Ab dem 28.03.2024 können abhängig von Unternehmensgröße bis zu 35 % der eigenen F&E-Kosten (Personal und Abschreibung von Wirtschaftsgütern) und 15 % bis 24,5 % der externen Kosten geltend gemacht werden. Der förderfähige Gesamtbetrag beläuft sich auf bis zu 10 Millionen € pro Jahr. Ihr Forschungszulage-Vorteil kann also bis zu 3,5 Millionen € pro Jahr betragen.
Kosten der Komponenten: