>
Forschungszulage-Prozess von A bis Z

Forschungszulage-Prozess von A bis Z

Die Beantragung der Forschungszulage erfolgt in zwei Stufen: Zunächst reichen Sie Ihren Antrag bei der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) ein, die das F&E-Vorhaben inhaltlich bewertet. Nach der Bewilligung durch das BSFZ erhalten Sie einen positiven Bescheid. Danach folgt die Stufe 2, in der die finanzielle Bewertung und die Ermittlung der förderfähigen Kosten erfolgt.

Stufe 1: Antragstellung bei der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ)

1. Vorbereitung Ihres Antrags

Sie reichen zunächst einen Antrag beim BSFZ ein. Dieser Teil des Antrags ist zweigeteilt und besteht aus  einem technischen Teil und einem finanziellen Teil.
  • Im technischen Teil beschreiben Sie das Projekt. Darin beschreiben Sie u. a., wie innovativ und neu das Projekt ist. Diese Beschreibungen sollten gut durchdacht sein, um eine sofortige Ablehnung zu vermeiden. Zudem haben Sie nur 500 - 1500 Zeichen für vier Fragen, da muss jedes Wort stimmen.
  • Im finanziellen Teil geben Sie allgemeine finanzielle Informationen über das Unternehmen und die entstandenen oder geplanten Kosten für ihr Projekt. Dazu gehört u.a. die Gesamtzahl der Arbeitsstunden, die für Forschung und Entwicklung (F&E) aufgewendet werden, die Lohnkosten und die Kosten für Auftragsforschung, z. B. die Beauftragung eines anderen Unternehmens mit der Entwicklung eines Prototyps oder Tests für Ihr Projekt. Projekte die länger als Ende 2023 geplant sind können zudem Anschaffungs- und Herstellungskosten angesetzt werden.

2. Einreichung des Antrags beim BSFZ

Sobald der Antrag vollständig ist, können Sie ihn in das Portal der Einrichtung hochladen. Prüfen Sie, ob alle Dokumente korrekt ausgefüllt sind!

3. Ihr Antrag kann auf drei Arten bewertet werden

Nachdem Sie den Antrag eingereicht haben, kann er auf drei verschiedene Arten bewertet werden:
  • Ablehnung: Die Zertifizierungsstelle lehnt Ihren Antrag direkt ab. Dies kann z. B. daran liegen, dass das Projekt nicht innovativ genug ist oder andere Bedingungen nicht erfüllt sind. Dagegen können Sie Einspruch erheben.
  • Nachforderung: Es ist nicht ungewöhnlich, dass die Zertifizierungsstelle weitere Fragen zu Ihrem Projekt hat. In diesem Fall dürfen alle Fragen in 4.000 Zeichen beantwortet werden.
  • Bewilligung: Gute Nachrichten, Ihr Projekt hat einen positiven Bescheid erhalten! Mit diesem Bescheid können Sie nun in die nächste Phase eintreten: die Antragstellung bei der Steuerverwaltung.

Stufe 2: Antrag beim Finanzamt

1. Antragsstellung Forschungszulage

Mit der BSFZ-Bewilligung können Sie einen Antrag zur Festsetzung der Forschungszulage beim Finanzamt einreichen. Bei diesem Antrag wird Ihnen die Höhe der Forschungszulage bescheinigt, auf die Sie Anspruch haben. Das Finanzamt legt die Höhe des Forschungsfreibetrags auf der Grundlage der entstandenen Kosten fest. Wichtig ist, dass ordnungsgemäße Projekt- und Stundennachweise vorhanden sind, um die Kosten auf Verlangen nachzuweisen.  Der Antrag wird immer nach Ablauf des Wirtschaftsjahres gestellt, in dem Ihre Kosten für das F&E-Projekt angefallen sind.

2. Der Vorgang beim Finanzamt

Das Finanzamt prüft den Antrag und stellt fest, ob alle Voraussetzungen für die Forschungszulage erfüllt sind. Auch dieser Antrag kann auf drei Arten beurteilt werden:

  • Ablehnung: Wenn nicht alle Voraussetzungen erfüllt sind, kann das Finanzamt den Antrag auf Festsetzung des Forschungsfreibetrags ablehnen. Sie können hier Einspruch erheben.
  • Nachforderungen: Das Finanzamt kann Fragen stellen, wenn es mehr Informationen über die Kosten, die Anzahl der Stunden oder andere administrative Angelegenheiten benötigt. Das Finanzamt kann auch Belege und Unterlagen zur Überprüfung des F&E-Projekts verlangen.
  • Bewilligung: Der Antrag ist endlich vollständig! Das Finanzamt hat Ihren Antrag genehmigt und setzt die Höhe des Forschungsfreibetrags fest. Damit können Sie den finanziellen Vorteil in Ihrer Steuererklärung geltend machen.

3. Abrechnung der Leistung über die Steuererklärung

Sie erhalten die finanzielle Leistung in Form eines "Gutscheins". Mit diesem Gutschein können Sie den Steuervorteil des Forschungszulage mit Ihrer nächsten Einkommens- oder Körperschaftssteuer verrechnen. Ihr Steuervorteil kann sich auf bis zu 3,5 Millionen € belaufen.

Möchten Sie eine Beratung zur Forschungszulage von unseren Spezialist*innen?

Geben Sie Ihre Daten ein, wir helfen Ihnen gerne weiter:
Indem Sie auf "Abschicken" klicken, erklären Sie sich mit unserer Datenschutzrichtlinie einverstanden.
Danke für den Bericht! Wir werden Ihnen schnell antworten.
Oops! Something went wrong while submitting the form.