Forschungszulage: Förderung für Forschungs- und Entwicklung

Führt Ihr Unternehmen regelmäßig Forschungs- und Entwicklungsarbeiten durch, die zu neuen Produkten, Dienstleistungen oder Verfahren führen? Dann haben Sie Anspruch auf die Forschungszulage (FZulG). Unsere Spezialist*innen helfen Ihnen gerne weiter.
    FZulG für F&E

    Forschungszulage im Jahr 2024

    Sie erhalten durch die Forschungszulage eine steuerliche Förderung von bis zu 35 % der für Forschung und Entwicklung aufgewendeten Arbeitskosten. Ein KMU kann demnach bis zu 3,5 Millionen € und Großunternehmen bis zu 2,5 Millionen € pro Jahr an Leistungen durch das Forschungszulage erhalten.

    Sie können die Forschungszulage das ganze Jahr über und bis zu vier Jahre rückwirkend für F&E-Investitionen beantragen.

    Unsere Forschungszulage-Spezialist*innen

    Kontaktieren Sie uns gerne und vereinbaren Sie jetzt einen unverbindlichen Termin mit einem unserer Forschungszulage-Spezialist*innen!
    Michael Weckeck, MSc
    CONSULTANT
    Sven Jansen, BSc
    CONSULTANT
    Dr. Andrea Pushhof
    PRINCIPAL CONSULTANT
    Niklas Grouls, MA
    CONSULTANT
    Stephan Scheidmann, Dipl. Kfm.
    CONSULTANT
    Dr. rer. nat. Stefanie Tecklenburg
    CONSULTANT

    Holen Sie das Beste aus der Forschungszulage heraus

    Sie wollen den maximalen Nutzen aus der Forschungszulage ziehen? Und Sie möchten sich auf Ihre eigenen Projekte und Ihr Geschäft konzentrieren? Dann engagieren Sie unsere Forschungszulage-Spezialist*innen. Wir beraten und begleiten Sie durch den gesamten Prozess. Von der Vorbereitung des Antrags bei der Bescheinigungsstelle bis zur Einreichung beim Finanzamt. Möchten Sie mehr erfahren? Vereinbaren Sie ein unverbindliches Forschungszulage Beratungsgespräch.

    Beratungsgespräch
    Wir sind stolz auf unsere Kunden
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